Strafverfolgung

JonDonym soll Strafverfolgung im Internet nicht verhindern. In besonders schweren Fällen ist es möglich, einen Missbrauch der Mix-Dienste aufzudecken.

Einzelne Nutzer-Verbindungen können gezielt überwacht werden, wenn alle Betreiber einer Mix-Kaskade eine in ihrem jeweiligen Land gültige behördliche Anweisung dazu erhalten (in Deutschland per Gerichtsbeschluss nach §100a/b StPO).

Eine entsprechende rechtliche Verpflichtung kann manche Mix-Betreiber außerdem dazu zwingen, bestimmte Verbindungsdaten "auf Vorrat" speichern. Im Unterschied zu einer Überwachung (bei der dies rechtlich meist nicht zulässig ist), muss der Betreiber eine solche Vorratsdatenspeicherung für die Nutzer seiner JonDonym-Mixe über JonDo transparent machen. Üblicherweise erfasst eine solche Speicherung aber keine Zieladressen (Webseiten) oder Inhalte, sondern lediglich IP-Adressen von Nutzern.

Der Gefahr einer illegitimen Strafverfolgung durch nicht-demokratische Staaten oder willkürliche Amtsträger setzt JonDonym jedoch durch die Unabhängigkeit der Mix-Betreiber eine hohe Hürde. Die Aufdeckung von Nutzerverbindungen erfordert grundsätzlich die Zusammenarbeit aller Betreiber einer Mix-Kaskade.

Überwachungsberichte

Jedes Jahr veröffentlichen wir einen kurzen Bericht über durchgeführte Überwachungen, die uns von den Betreibern mitgeteilt wurden. Dieser enthält

  • die Zahl der angeordneten Überwachungen,
  • die Dauer der Maßnahmen und
  • weitere Informationen, die wir veröffentlichen dürfen.

Zu den Berichten...