Ist Strafverfolgung möglich, wenn ich mit JAP/JonDo surfe?

Im Prinzip ja. Die Strafverfolgung erfordert allerdings gegen jeden Betreiber eines Mixes innerhalb einer Mixkaskade rechtsgültige Überwachungsbeschlüsse und, für Beschlüsse über Daten aus der Vergangenheit, Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung.