Auf einem Polizeikongress finden die Teilnehmer ein dankbares Forum, um neue Überwachungsbefugnisse zu fordern. Zentrales Thema auf dem 16. Europäischen Polizeikongress war die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (neudeutsch: Mindestspeicherdauer). Herausragende Gedanken äußerte BKA Vizepräsident J. Maurer: Jeder Bürger müsse eine neue Sicht auf das Internet verinnerlichen und eine Speicherung von IP-Adressen sei nicht problematisch, weil:
Wer im Internet ist, hat die Privatheit verlassen.
Diese pauschale Sichtweise würde eine Aufhebung des Post- und Fernmeldegeheimnis für E-Mails und sonstige private Kommunikation im Internet bedeuten. Das Post- und Fernmeldegeheimnis wurde nach den Erfahrungen mit der faschistischen Dikatur Mitte des letzten Jahrhunderts als Grundrecht in allen übergeordneten Normenkatalogen verankert (UN-Menschenrechtskonvention, EU-Grundrechtecharta, Grundgesetz), als Schutzrecht für Bürger gegen einen übermächtigen (Polizei-) Staat. Für mich stellt sich die Frage, ob Herr Maurer die geeignete Einstellung hat, um verantwortungsvoll die Führung einer Polizeibehörde mit weitreichenden geheimdienstlichen Kompetenzen zu übernehmen.
Ein weiteres Beispiel für den Geist des Kongresses war der starke Beifall für den nordrhein-westfälische Innenminister R. Jäger, als er die Haltung von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger als "nah an einer Strafvereitelung" bezeichnete. Die Bundesjustizministerin hält eine Mindestspeicherdauer von sieben Tagen für IP-Adressen und Quick Freeze für Verbindungsdaten für ausreichend (siehe Eckpunktepapier des BJM zur VDS, PDF). Außerdem ist für Frau Leutheusser-Schnarrenberger Anonymität ein Grundprinzip des freien Internets.
Medial begleitet wurde der Polizeikongress mit Horrorgeschichten über drohende Terroranschläge per E-Mail oder die schlimmen Folgen fehlender Vorratsdatenspeicherung für die Aufklärung von Mordfällen (FAZ). Der Bundesdatenschutzbeauftragte bezeichnete den FAZ-Artikel als unredlich.
Kein Sprecher auf dem Polizeikongress konnte neue Fakten oder Studien präsentieren, welche die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung wissenschaftlich belegen. Zur Erinnerung:
- Das wissenschaftlichen Gutachten des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht kam zu dem Schluss, dass die Aufzählung spektakulärer Einzelfälle nicht als Nachweis der Notwendigkeit für eine 6-monatige Mindestspeicherdauer genügt. Die Strafverfolgungsbehörden haben nach Ansicht der Autoren bisher keine belastbaren Begründungen für eine Schutzlücke im Internet liefern können.
- Die Zahlen der jährlichen Kriminalstatistiken des BKA zeigen, dass die Vorratsdatenspeicherung 2009 keinen Einfluss auf die Aufklärungsrate und die allgemeine Entwicklung der Straftaten im Internet hatte. Es gibt von Jahr zu Jahr mehr Straftaten im Internet bei abnehmender Aufklärungsrate.
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2007 (ohne VDS) |
2008 (ohne VDS) |
2009 (mit VDS) |
2010 (ohne VDS) |
| Straftaten im Internet |
179.026 |
167.451 |
206.909 |
223.642 |
| Aufklärungsrate im Internet |
82.9% |
79.8% |
75.7% |
72,3% |
Sicherheitspolitiker aller Ebenen sollten mehr Respekt vor Grundprinzipien unserer Gesellschaft zeigen, statt nicht-diskussionsfähige Maximalforderungen zu präsentieren.