Stand der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (neusprech: Mindestspeicherdauer) in Deutschland:
- Bereits 2006 hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein Rechtsgutachten mit schweren Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgelegt.
- Die Auswertungen der Kriminalstatistik des BKA und der Polizeistatistik Niedersachsen für den Zeitraum 2008-2011 zeigen, dass die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2009 keinen positiven Einfluss auf die Aufklärungsrate von Straftaten hatte.
- Eine Studie des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht kommt zu dem Schluss, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden keinen schlüssigen Nachweis für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung erbracht haben.
- Der Bundesdatenschutzbeauftragte P. Schaar hat anlässlich des Beschlusses zur fünfjährigen Speicherung von Fluggastdaten in der EU darauf hingewiesen, dass man die einzelnen Maßnahmen zur Überwachung unseres alltäglichen Verhaltens nicht getrennt betrachten kann. Angesichts der bereits umgesetzten Protokollierungen gäbe es keine Spielraum mehr für eine Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten.
- Dem Europäischen Gerichtshof wurde im Januar 2012 die EU-Richtlinie zur Prüfung vorgelegt, ob die Grundrechte der Nutzer respektiert werden, wie sie in der europäischen Grundrechtecharta verbrieft sind.
- Politiker von CDU/CSU und SPD drängen weiterhin auf eine schnelle Umsetzung der EU-Richtline, obwohl eine Prüfung des EuGH Überarbeitungen erfordern könnte.
Anlässlich des heutigen Tages Jahrestag des Inkrafttretens des Grundgesetze haben der Chaos Computer Club, AK Vorrat und Foebud eine neue Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung gestartet: Verdachtsfrei - Anlasslos - Nutzlos.
Es geht bei der Kampagne darum, den Menschen zu zeigen, warum es gefährlich ist, wenn anhand der alltäglichen Kommunikation detaillierte Freundschafts- und Bewegungsprofile erstellt werden. (W. Hülsmann)
Update 4. Juni 2012: Nach Information von Telemedicus ist beim EuGH KEIN Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung anhängig. Handelt es sich bei Meldung zur Prüfung der EU-Richtlinie auf Vereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta um eine Falschmeldung oder war die Anfrage von Telemedicus missverständlich?